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   BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13   

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https://dejure.org/2016,8763
BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13 (https://dejure.org/2016,8763)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - X ZR 130/13 (https://dejure.org/2016,8763)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - X ZR 130/13 (https://dejure.org/2016,8763)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 62 Abs. 1 ZPO, § 83 Abs. 4 PatG, § 121 Abs. 2, § 110 Abs. 8 PatG, § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 1, § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland mangels erfinderischer Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland mangels erfinderischer Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    PatG § 83 Abs. 4
    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland mangels erfinderischer Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13
    Der Gegenstand eines Patents ist durch eine Vorveröffentlichung nur dann neuheitsschädlich getroffen, wenn diese ihn aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zeigt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 25 - Olanzapin).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13
    Eine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs ist deshalb nicht gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13
    Entsprechendes gilt auf Klägerseite (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13 Rn. 48 - Fugenband).
  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11

    Fahrzeugwechselstromgenerator

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13
    a) aa) K29 ist im Berufungsrechtszug jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als dazu bereits erstinstanzlich vorgetragen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2013 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 - Fahrzeugwechselstromgenerator).
  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 51/13

    Einspritzventil - Patentnichtigkeitssache: Behandlung von in erster Instanz nicht

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13
    Angriffsmittel, die das Patentgericht nicht nach § 83 Abs. 4 PatG zurückgewiesen hat, können auch im Berufungsverfahren nicht zurückgewiesen werden (BGH, Urteil vom 9. Juni 2015 - X ZR 51/13 - Einspritzventil).
  • BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96

    Kostenpflicht mehrerer Patentinhaber im Rahmen einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13
    Mehrere im Register als Patentinhaber eingetragene Personen sind im Patentnichtigkeitsverfahren notwendige Streitgenossen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1997 - X ZR 64/96, GRUR 1998, 138 - Staubfiltereinrichtung).
  • OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen

    Über den Bestand des Klagepatents haben das Bundespatentgericht mit Urteil vom 01.08.2013 (Gz. 10 Ni 22/11 u. 26/11, Anlage MB 9) und in der Rechtsmittelinstanz der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.01.2016 (Gz. X ZR 130/13, Anlage MB 10) bereits entschieden.

    Anspruch 1 des Klagepatents lautet nach Maßgabe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2016 (Gz. X ZR 130/13, Anlage MB 10) wie folgt:.

    Zudem bestehe die Gefahr eines einseitigen Absenkens der Außenscheibe (vgl. Beschreibung Abs. [0002] sowie BGH Urt. v. 28.1.2016 - X ZR 130/13, BeckRS 2016, 8086 Rn. 5).

    e) Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt das Klagepatent einen Flügel für ein Fenster oder eine Tür gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 vor, die der Senat in Anlehnung an die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Nichtigkeitsberufungsverfahren (Az. X ZR 130/13, Tz. 9) wie folgt gliedert:.

  • BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19

    Fensterflügel - Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe

    Der Bundesgerichthof hat das Klagepatent mit Urteil vom 28. Januar 2016 (X ZR 130/13) teilweise für nichtig erklärt.
  • BPatG, 16.02.2017 - 7 Ni 10/15

    Voraussetzungen für eine Nichtigerklärung des europäischen Patents über einen

    Im Berufungsverfahren X ZR 130/13 hat der Patentanspruch 1 des Streitpatents durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2016 (d. h. zeitlich nach Einreichung der vorliegenden Klage am 2. März 2015) eine geänderte Fassung erhalten, auf die sich die in ihrem Wortlaut unveränderten Patentansprüche 2 bis 6 rückbeziehen; die Patentansprüche 7 bis 10 sind entfallen.

    Nachdem die Verfahrensbeteiligten den Rechtsstreit im Umfang der durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2016 - X ZR 130/13 - vorgenommenen Änderungen des Streitpatents in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war lediglich noch über den Bestand des Streitpatents in seiner nunmehr gültigen Fassung zu entscheiden.

    d) Gemäß dem geänderten Merkmal 1.6a erfolgt die Befestigung der Isolierverglasung im Falz (3) durch die in Merkmal 1.6 genannte Klebstoffschicht (7), die nur an der den Stirnflächen der Isolierverglasung gegenüberliegenden Umfangsfläche eingebracht ist, nicht jedoch an anderen Stellen, etwa im Bereich zwischen der Falzfläche 12 und der Sichtfläche (was nach dem Wortlaut des Patentanspruchs 1 in seiner erteilten Fassung nicht ausgeschlossen war, siehe BGH-Urteil vom 26. Januar 2016 - X ZR 130/13, Abschnitt II.3.c der Begründung).

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